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   BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72   

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BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72 (https://dejure.org/1973,1974)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1973 - IV B 141.72 (https://dejure.org/1973,1974)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1973 - IV B 141.72 (https://dejure.org/1973,1974)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Nachbarschutz gegen eine Baugenehmigungserteilung - Irrevisibilität von Landesrecht - Verfahrensmangel im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Das Berufungsgericht hat entgegen dem Vorbringen der Beschwerde die in den Urteilen des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 und IV C 80.67 (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nrn. 20 und 21) genannten Grundsätze, daß beim Fehlen nachbarschützender Vorschriften eine Verletzung des Eigentums nur in Betracht komme, wenn die vorgegebene Grundstücks Situation durch eine rechtswidrige Genehmigung nachhaltig verändert und der Nachbar dadurch schwer und unerträglich getroffen wird, bei seiner Entscheidung beachtet, wie sich aus dem angefochtenen Urteil ergibt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung hat eine Rechtssache nur dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige, bisher höchstrichterlich nicht, entschiedene Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff,; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 1, 16 und 26]).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Das Berufungsgericht hat entgegen dem Vorbringen der Beschwerde die in den Urteilen des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 und IV C 80.67 (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nrn. 20 und 21) genannten Grundsätze, daß beim Fehlen nachbarschützender Vorschriften eine Verletzung des Eigentums nur in Betracht komme, wenn die vorgegebene Grundstücks Situation durch eine rechtswidrige Genehmigung nachhaltig verändert und der Nachbar dadurch schwer und unerträglich getroffen wird, bei seiner Entscheidung beachtet, wie sich aus dem angefochtenen Urteil ergibt.
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung hat eine Rechtssache nur dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige, bisher höchstrichterlich nicht, entschiedene Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff,; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 1, 16 und 26]).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung hat eine Rechtssache nur dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige, bisher höchstrichterlich nicht, entschiedene Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff,; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 1, 16 und 26]).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Nach der im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 173 VwGO entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 161 ZPO brauchen Aussagen von Zeugen und Sachverständigen nicht in der Sitzungsniederschrift festgestellt zu werden, wenn die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil - wie hier - der Berufung nicht unterliegt (BVerwGE 13, 338; Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG IV C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung hat eine Rechtssache nur dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige, bisher höchstrichterlich nicht, entschiedene Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff,; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 1, 16 und 26]).
  • BVerwG, 30.09.1970 - IV B 222.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beseitigung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Gleiches gilt für die Protokollierung der Augenscheinseinnahme (BVerwG, Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG IV B 222.69 -).
  • BVerwG, 17.10.1968 - IV B 217.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde kann auch die in dem Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 - offengelassene Frage, ob ein Nachbar sich gegen eine auf Vorschriften des Bundesrechts beruhende Baugenehmigung wenden kann, deren Ausnutzung mangels einer ausreichenden Erschließung des Baugrunds zu einer Inanspruchnahme seines, des Nachbargrundstücks, auf Grund eines Notwegerechts nach § 917 BGB führen müßte, hier dahingestellt bleiben, weil die dem Beigeladenen zu 1) erteilte Baugenehmigung nicht auf bundes-, sondern auf landesrechtlichen Vorschriften beruht, deren Anwendung durch das Revisionsgericht nicht nachprüfbar ist.
  • BVerwG, 09.07.1962 - IV C 49.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
    Nach der im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 173 VwGO entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 161 ZPO brauchen Aussagen von Zeugen und Sachverständigen nicht in der Sitzungsniederschrift festgestellt zu werden, wenn die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil - wie hier - der Berufung nicht unterliegt (BVerwGE 13, 338; Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG IV C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]).
  • BVerwG, 16.04.1973 - IV B 153.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Daher liegt - wie der erkennende Senat bereits in dem ein Parallelverfahren betreffenden Beschluß vom 26. März 1973 - BVerwG IV B 141.72 - entschieden hat, kein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO vor, und das Berufungsurteil beruht auch nicht auf ihm, weil die genannte Bestimmung nur solche Verfahrensmängel des Berufungsverfahrens betrifft, auf denen gerade die angefochtene Entscheidung beruhen kann.
  • BVerwG, 11.09.1975 - 4 B 120.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Darlegung eines

    Sitzungssaal gewiesen und dennoch in der Sitzungsniederschrift vermerken lassen, die Verhandlung sei öffentlich - nur das erstinstanzliche Verfahren betrifft und deswegen nicht zur Zulassung der Revision, führen kann, hat der Senat bereits in dem Beschluß vom 26. März 1973 - BVerwG IV B 141.72 - ausgeführt.
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